Leistungen würdigen, Inhalte schützen, Bürger bewerten?

von | 2019, Januar | Digitalisierung


 Bildquelle des Titelbildes: Designed by rawpixel.com, Freepik

 

Die Diskussion über das Leistungsschutzrecht und eine Umfrage des Bayerischen Rundfunk zeigen, wie stark die Digitalisierung Oberflächlichkeit und Gleichgültigkeit fördert.

Verlieren wir im Umfeld der Digitalisierung die Fähigkeit, uns intensiver mit einem Thema zu beschäftigen?

So scheint es auf den ersten Blick, angesichts einer unzählbaren Quantität von Autoren (Blogger und Influencer) von denen viele ohne besondere Qualifikation publizieren, ohne Erfahrung und/oder Leidenschaft. Häufig selbst ohne Fokussierung auf ein spezielles Thema, so wie bei Autodidakten, die brandaktuelles Fachwissen zu Themen publizieren, die es gestern noch gar nicht gab. Solche Inhalte sind gefragter als Wiederholungen dessen, was ohnehin schon jeder veröffentlicht. 

Natürlich Auslese

Viele Autoren, Blogger und Influencer bleiben beim Publizieren aktueller Themen leider auf der Oberfläche und beschränken sich darauf, Echos zu sein. Reposten, was andere schon repostet haben? Häufig leider nur mit dem Ziel Reichweite zu erzielen. Oftmals sind die Daten von Analytics, Sistrix (Sichtbarkeitswert in Suchmaschinen) und die der vielen Statistiken ihrer Social-Media-Channels wichtiger als Inhalte.

Solche Projekte und Publikationen überleben selten zwei Jahre. Hier gibt es eine riesige Fluktuation, auch mangels Tiefgangs, Berufung, Inhaltssinn und schließlich auch Followern, denn am Ende des Tages sind

10.000 überzeugte Follower oder Fans gewichtiger als 100.000 flüchtige.  

Trend: Qualitätsjournalismus 

Gut, dass andererseits das Angebot für solche Medienkonsumenten boomt, die sich intensiver mit Themen beschäftigen möchten. Umfangreiche Inhalte werden üppiger denn je gerade auch in digitalen Medien angeboten. So trennt sich die Spreu vom Weizen und es ist de facto widerlegt, dass umfangreiche Inhalte nicht nachgefragt und gelesen werden. Zahlreiche Statistiken belegen: dass Gegenteil ist der Fall. 

Der Onlinedienst wallstreet-online.de zitiert eine brandaktuellen Studien, die bestätigt, dass besonders auch jüngere Medienkonsumenten bereit sind, für umfangreichere Inhalte zu bezahlen:

Paid-Content-Modelle expandieren – hochwertige, umfassende Inhalte liegen im Trend.  

SEO-Content ist kein Content-Marketing

Viele Leser suchen Tiefgang, nicht nur 140-Zeichen. SEO-Experten und Marketers müssen sich bezogen auf den Marketingbereich Content-Marketing die Frage stellen, welche Zielgruppe sie erreichen wollen. Wollen sie massenhaft an flüchtige User adressieren? Geht es um Traffic? Oder soll die Aufmerksamkeit potenzieller Follower gewonnen werden, die sich spezieller interessieren? Sodann auch kaufen?

Die Aussage: Dieser Text ist zu lang, den liest keiner, ist so leer und einsam, wie leider auch viele SEO-Texte. Auch Content-Manager müssen zu unterscheiden lernen: zwischen Qualitätscontent, Content-Marketing, Influencer-Inhalten, der Blogger-Sphäre, Native-Advertising und meist viel zu technisch ausgerichteten SEO-Texten (Suchmaschinentexte). 

Mehr denn je gilt der Ratschlag, dass sich hochwertige Inhalte langfristig bezahlt machen, gerade auch mit Blick auf die Erfolgsaussichten im Marketing.

Ein Haus aus Pappe lässt sich zwar hunderte Male schneller errichten als ein Gebäude aus Stein. Ein Steinhaus wird aber tausende Male länger halten. 

Kurioses aus der Digitalisierung

Qualität hat seinen Preis(wert). Blicken wir auf zwei kuriose, typische Tendenzen der Digitalisierung. Das erste dieser Art ist die Diskussion über das Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Das Thema ist wichtig. Richtig gute Inhalte kosten enorm viel Aufwand.

Auf Wikipedia wird Leistungsschutzrecht wie folgt beschrieben: 

„Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist ein Immaterialgüterrecht in Deutschland. Es dient dem Schutz verlegerischer Leistungen „vor systematischen Zugriffen (…) durch die Anbieter von Suchmaschinen und Anbieter von solchen Diensten im Netz (…), die Inhalte entsprechend einer Suchmaschine aufbereiten (…)(und dadurch) für die eigene Wertschöpfung auch auf fremde verlegerische Leistungen (zugreifen).“

Es finden sich eindeutig mehr Gegner als Befürworter des Leistungsschutzrechts auf europäischer Ebene. Der GoogleWatchBlog zeigt, wie ein Google-Suchergebnis aussehen würde, wenn das Gesetzt in strengerer Form umgesetzt wird. Käme es so, wäre das in der Tat traurig. Das Internet in der heutigen Form gäbe es nicht mehr. Trotzdem:  

Inhalte, für die Verlage teils viel Geld durch Recherchen und qualifizierte Autoren und Redakteure investieren, müssen geschützt werden.

Schon richtig: Es kann nicht sein, dass Google über seine Dienste mehr als Snippets (Auszüge von Texten) einblendet, da sich der Konzern ansonsten frei am geistigen Eigentum von Autoren bedienen würde, ohne die Kosten für den entsprechenden Aufwand damit zu tragen.  

Die Lösung ist tatsächlich jedoch viel einfacher, als die gesamte Diskussion darüber.

Das Zauberwort: Selbstregulierung.

Urheber, die wollen, dass ihre Inhalte nirgends sonst, also auch nicht bei Suchmaschinen, eingeblendet werden sollen, können solchen Content schon jetzt entsprechend markieren. Diese Möglichkeit wird aktuell bereits praktiziert. 

Dafür braucht es keine EU-Verordnung, sondern Eigenverantwortung. 

Verlage können z. B. Google den Zugriff auf bestimmte Inhalte schon jetzt, mittels einer sogenannten robots.txt, verweigern. Interessant ist, dass kurz vor Inkrafttreten des Leistungsschutzrechts in Deutschland, im Juli 2013, viele der Mitstreiter des Gesetzes, z. B. die Verlage Axel SpringerBurda und die FAZ, Google bereits explizit durch sog. „Opt-In“-Erklärungen, einer weiteren unentgeltlichen Listung konkret für Google-News zugestimmt haben. Verständlich aber kurios, denn ebendiese Verlage waren und sind teils immer noch die stärksten Befürworter des Leistungsschutzrechts. 

Die Lösung, bestimmten Diensten die Nutzung also explizit zu gewähren, während ohne solche Zustimmungen das Leistungsschutzrecht Anwendung findet, ist sehr umstritten, dürfte aber in etwa so im Gesetzt verankert werden. 

Urheber, die verhindern möchten, dass ihre Inhalte digital über dritte Dienste zugänglich sind, können Ihre Angebote zudem hinter eine sogenannte Paywall anbieten. Wie erwähnt, boomt Paid-Content. Die Bereitschaft, für gute Inhalte zu zahlen, wächst definitiv.

Am Ende des Tages wird es wohl auf einen Kompromiss aus technischen Möglichkeiten und Zahlsystemen hinauslaufen und ein Großteil der Aufregung war, wie so oft im Internet dieser Tage, nur einmal mehr viel heiße Luft.

So wundert es mich nicht, dass Die EU-Verhandlungen darüber zunächst auf Eis gelegtwurden. Viereinhalb Millionen Nutzer haben sich in einer Unterschriftenaktion Save your Internet gegen die Reform ausgesprochen. Damit sind das Leistungsschutzrecht und der Uploadfilter zunächst vom Tisch. 

Nichts wird so heiß gegessen, wie es vor allem im Umfeld von Influencern und Bloggern gekocht wird/wurde. Hier diskutieren viele Leute mit, die sich vielleicht nicht immer eine eigene Meinung gebildet haben, sondern eher dem Zeitgeist zugeneigt sind. Ein Zeitgeist, der gegen das Gesetz ist. 

Teils zu Recht. Teils aus Mangel an Informationen.  

Unter Experten galt als sicher, dass das Gesetz in der Form nicht beschlossen wird. 

Der 1.000-Punkte-Bürger

Ein weiteres Kuriosum: Das Nachrichtenportal des Bayerischen Rundfunks hat in einer Twitter-Befragung wissen wollen, wie die User zu einem Bürger-Punktesystem für gutes und schlechtes Verhalten stehen, etwa nach chinesischem Vorbild. Vergleichbar mit der überhitzten Diskussion über das Leistungsschutzrecht, sind es dieselben Texter und/oder Autoren und/oder Blogger, die sich spontan und scheinbar völlig erhaben schon über die Frage empören. 

Dem liegen Reflexe, statt Denkprozesse zugrunde.

Die, die sich über solche Denkansätze und zweifelsfrei ziemlich provokanten Ideen fassungslos beschweren, nämlich Bürgern nach dem chinesischem Modell Punkte für Wohltaten und gutes Verhalten auf ein Konto zu buchen und umgekehrt Punkte für schlechtes Verhalten abzuziehen, posten ihren Unmut kurioserweise häufig direkt von ihren Smartphones aus.

Ich schüttel gerade den Kopf. Das ist doch lächerlich.

Diese Empörten haben sich zeitgleich etliche Apps auf ihre Smartphones heruntergeladen. Ich behaupte einmal, dass 99,5 Prozent dieser User die teils epischen AGBs der App-Anbieter nicht gelesen haben, in denen sich diese Unternehmen u. a.: 

  • Zugriff auf die Kamera,
  • Zugriff auf das Bewegungsprofil,
  • auf Social-Media-Threads,
  • sämtliche Adressen und Kontaktdaten,
  • auf das Mikrofon,
  • den Terminplaner, E-Mails und einiges mehr gesichert haben. 

Selfie

Wer ein Smartphone besitzt, gibt stets bestimmte Daten aus seinem privaten Umfeld frei. Bildquelle: Designed by Freepik

Kritiker an einem wie auch immer gearteten Punktesystem sind dahingehend recht unehrlich, wenn sie einerseits reflexartig mit „Orwell lässt grüßen“ reagieren und zeitgleich nicht bereit sind, auf die kleinste Annehmlichkeit oder Option zu verzichten, die die Apps auf ihren Smartphones versprechen. Die bereits bestehende Datenmenge, die seitens der Industrie aus unseren Smartphones gewonnen wird, dürfte die für ein Punktesystem notwendigen deutlich übersteigen. 

Eine Regierungsstudie attestiert Smartphone-Apps teils erhebliche Defizite beim Datenschutz. Da ich das weiß, bin ich ehrlich: 

Ich toleriere Datenspeicherung zwar ungewollt, aber trotzdem bewusst,

seitdem ich persönlich ein Smartphone benutze. Würden Sie sagen, dass dies auch auf Sie zutrifft? Dann ist die folgende Frage, rational betrachtet, gar nicht so abwegig:

Ein Punktesystem, in dem Bürger, die einem alten Menschen über die Straße helfen und dafür vielleicht 100 Punkte bekommen? Was ist grundsätzlich eigentlich so schlimm daran, angesichts der Daten, die wir ohnehin bereits preisgeben?

Bleiben wir ehrlich: Wenn es um die eigene Bequemlichkeit geht, ist die Schmerzgrenze in puncto Datenschutz immer noch nicht erreicht. Da echauffieren sich Leute ganz im Sinne des Zeitgeistes? Schaffen es aber nicht einmal, ihre eigenen Kinder vor dem Kamera-Zugriff seitens internationaler Konzerne zu schützen. Das ist nicht ehrlich. 

Das ist nicht konsequent. Das ist populistisch,

wohl auch, um Likes und Anerkennung zu gewinnen.

Kognitive Dissonanz: Wissen um den Makel, den man dennoch nicht abstellt. Das ist ein Phänomenen der Digitalisierung. Mir hilft diese Selbstreflexion, um den Kanal für Alternativen offen zu halten. 


(Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche betreffende Bezeichnungen gelten gleichermaßen für beiderlei Geschlecht.)
Jürgen Zietlow

Jürgen Zietlow

Autor, Blogger, Fachtexter

Seit 1998 Autor, Fachjournalist und Blogger | 2007 bis 2017 Chefredakteur vom Druckmagazin MEDIEN | seit 2010 Coach und Berater für Content-Marketing-Strategien | Entwickler der Content-Strategie- und Prozessmethode LineCore, basierend auf dem Mindmapping-Prinzip als Kreislaufprozess zwischen Ressourcen, Recherche, Redaktion und Reichweite.

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